17. Nov 2022

Erhöhung des Tariflohns

In jüngster Zeit fanden wieder Lohnanpassungen beim Mindestlohn und bei den Tariflöhnen statt. Die Anhebung des Mindestlohnes war bereits langfristig angekündigt worden. Seit dem 1. Oktober des Jahres beträgt er für alle Beschäftigten einheitlich 12,00 Euro pro Stunde. Das stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert dar. Dieser war mit einem Wert von 9,60 € pro Stunde deutlich geringer.

Auch die neuen Tariflöhne in der Zeitarbeit sehen eine deutliche Anpassung vor. So betrug der Tariflohn in der untersten Lohngruppe (EG1) für ungelernte Helfer im Jahr 2021 noch 10,45 Euro pro Stunde und für Fachhelfer 11,15 Euro (EG 2a) bzw. 11,72 Euro (EG2b). Mit der Erhöhung im Oktober 2022 stehen ungelernte Kräfte und Fachhelfer weitaus besser dar. Damit beträgt der Tariflohn in der untersten Lohngruppe (EG1) 12,43 Euro, in den Lohngruppen 2a – 12,63 Euro und 2b – 12,93 Euro.

Mit Steigerungen von bis zu neunzehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr und weiteren beschlossenen Erhöhungen in den kommenden beiden Jahren liegt die Zeitarbeit damit weiterhin deutlich über dem Mindestlohn. Darüber hinaus gewähren wir unseren Mitarbeitern bei Faktor M übertarifliche Zulagen (sofern es der Auftrag zulässt), um uns als Arbeitgeber im Wettbewerb abzuheben.

Eine Anstellung bei Faktor M lohnt sich! Dafür stehen wir als Personaldienstleister von Faktor M – getreu unserem Motto: Wenn alles ganz einfach wird. Wenn Eins und Eins zusammenpasst - dafür sorgt Faktor M.